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Ihre
Ansprechpartner erläutern Ihnen gerne die benötigten Unterlagen
bzw. die erforderlichen Schritte.
Für die Psychosomatische
Abteilung:
Um über die Aufnahme zu entscheiden, benötigen wir
- eine ausgefüllte RÜCKANTWORT (PDF 0,03 MB) und
- einen ausgefüllten AUFNAHMEFRAGEBOGEN (PDF 0,03 MB)
Bitte PDF öffnen und ausdrucken, danach mit Kugelschreiber
ausfüllen und unterschreiben
- AKTUELLES ÄRZTLICHES ATTEST/ UNTERLAGEN
in der Regel reicht eine Kopie der ärztlichen
Notwendigkeitsbescheinigung für den
Kostenträger
- EINE ERKLÄRUNG ZUR KOSTENÜBERNAHME
- bei Gesetzlich Versicherten Patienten von der
Krankenkasse.
Eine Terminabsprache ist erst möglich, wenn die Kostenübernahme
durch die Kasse vorliegt.
Bei Privat Versicherten oder
SelbstzahlerInnen benötigen wir entweder eine
Erklärung zur Kostenübernahme durch den Patienten selbst oder von
den Kostenträgern (Private Kasse/Beihilfe)
vorab die ärztlichen Unterlagen und den
Aufnahmefragebogen. Die Kostenübernahme reichen Sie bitte, sobald
vorhanden nach.
Zur Kostenübernahme durch Kostenträger
Die Habichtswald-Klinik hat eine Anerkennung nach § 111 SGB V
und wird damit von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einerseits
und den privaten Krankenkassen (PKV) sowie den Beihilfestellen
andererseits völlig unterschiedlich behandelt.
Für gesetzlich Krankenversicherte
Für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die
Habichtswald-Klinik berechtigt, stationäre Rehabilitationen,
Vorsorgemaßnahmen und Kuren nach vorheriger Bewilligung
durchzuführen, nicht aber akute Krankenhausbehandlungen per
Einweisung. Die Habichtswald-Klinik wird von allen gesetzlichen
Krankenkassen bei vorliegender Zuständigkeit und Indikation im
Rahmen von Einzelfallentscheidungen* belegt. Eine primäre
Zuständigkeit der GKV für stationäre Rehabilitation liegt nur bei
solchen Versicherten vor, die keine oder noch nicht lange genug
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (z. B.
Selbstständige, Rentner, Hausfrauen, Schüler, Studenten,
Berufsanfänger). Bei allen anderen ist vorrangig die
Rentenversicherung für die stationäre Rehabilitation zuständig.
Eine Belegung unseres Hauses durch die BFA und die LVAen erfolgt
nur in Einzelfällen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann
sich jedoch auch bei diesen rentenversicherten PatientInnen die GKV
für zuständig erklären. Im Zweifelsfall berät Sie Ihre gesetzliche
Krankenkasse zu diesen Fragen der Zuständigkeit.
*Teilen Sie Ihrem Kostenträger parallel zur Antragsstellung
Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus
durchführen zu wollen. Wenn Ihr Kostenträger die
Habichtswald-Klinik nicht belegen will, legen Sie Widerspruch ein
und verweisen Sie auf § 9 Abs. (1) des Sozialgesetzbuches IX: „§ 9:
Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: Abs. (1) Bei der
Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der
Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der
Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die
persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie
sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der
Leistungsberechtigten Rücksicht genommen …“. Die in diesem Gesetz
genannten Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit werden von der
Habichtswald-Klinik erfüllt. Psychosomatik und Onkologie erfüllen
darüber hinaus auch die Anforderungen der Teilnahme an einer
externen Qualitätssicherung gesetzlicher
Sozialversicherungsträger .
Bei Fragen können Sie gerne unser kostenfreies
Servicetelefon 0800/8901100 in Anspruch nehmen
Für privat Krankenversicherte
Die Klinik erfüllt alle Voraussetzungen des § 4 Abs.4 MB/KK mit
dem Leistungsangebot medizinisch notwendige akut-stationäre
Krankenhausbehandlung u n d zusätzlich Rehabilitationen/Kuren (§4
Abs.5 MB/KK) (entsprechend Kennziffer 2a)
Dementsprechend wird die Habichtswaldklinik bei privaten
Krankenkassen (PKV) und bei den Beihilfestellen als gemischte
Krankenanstalt geführt und ist somit – nach vorheriger Bewilligung
– zugelassen für die Durchführung sowohl von akuter
Krankenhausbehandlung als auch für die Durchführung von stationärer
Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (diese wird von Beihilfe
und Privaten Kassen formal der akuten Krankenhausbehandlung
gleichgestellt).Über die Postbeamtenkrankenkasse B sind in unserer
Klinik nur Rehabehandlungen möglich.
Der Kostenträger entscheidet aufgrund der vorgelegten ärztlichen
Notwendigkeitsbescheinigung, ob bei Ihnen eine akute
Krankenhausbehandlung erforderlich oder eine stationäre
Rehabilitation ausreichend ist. Die Kosten für stationäre
Krankenhausbehandlung werden in vollem Umfang durch die privaten
Krankenkassen übernommen, die Kosten für eine Rehabehandlung im
Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages.
Für Beihilfeberechtigte
Die Habichtswald-Klinik ist nach § 30 GWO als beihilfefähig
anerkannt. Die Kosten werden sowohl für die stationäre
Krankenhausbehandlung als auch für die stationäre Reha- und
Anschlussheilbehandlung übernommen. Beihilfeberechtigte stellen
ihren Kostenantrag mithilfe eines ärztlichen Attestes parallel
sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten
Krankenversicherung.
Wichtig für alle Privatpatienten mit Anspruch auf
Beihilfe:
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Klinik neben den üblichen
Kriterien auch auf die Kosten.
Von besonderer Bedeutung für alle beihilfeberechtigten
Patienten:
Bei stationären Behandlungen in „gemischten Anstalten (eine
solche ist die Habichtswaldklinik)“ erkennen die Beihilfestellen
immer mehr nur noch die pauschalen Pflegesätze der gesetzlichen
Sozialversicherungsträger als beihilfefähig an, wenn die Klinik
gleichzeitig auch die Forderungen des § 107, Abs.2, SGB V
erfüllt.
Diese Forderungen der Beihilfestellen erfüllt die
Habichtswald-Klinik.
Höhere und zusätzliche Kosten werden von der
Habichtswald-Klinik nicht berechnet und von der Beihilfe nicht mehr
anerkannt und gehen finanziell zu Lasten des Patienten.
Unser Rat:
Vergleichen Sie vor Antritt der stationären Behandlung genau
die Preise und die Leistungen der Kliniken, damit Sie nach
Abschluss des Aufenthalts keine unliebsamen finanziellen
Überraschungen erleben.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte über
unser kostenfreies Servicetelefon 0800/8901100 an den
Verwaltungsleiter der Habichtswald-Klinik, Bad Wilhelmshöhe, Herrn
Karl-Ernst Schenk.
Kinder und Begleitpersonen können in der
Psychosomatischen Abteilung leider nicht aufgenommen werden.
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