Leistungen / Kostenträger

Habichtswaldklinik Kassel Bad-Wilhelmshöhe - Klinik für Onkologie Psychosomatik Innere Medizin Tinnitus Ayurveda Klinik für Ganzheitliche Rehabilitation
Druckversion vom 13.12.2011
URL: http://www.habichtswaldklinik.de/Aufnahmeweg_Kostentraeger.html


Aufnahmeweg

 Ihre Ansprechpartner erläutern Ihnen gerne die benötigten Unterlagen bzw. die erforderlichen Schritte  

Für die Psychosomatische Abteilung:  

Um über die Aufnahme zu entscheiden, benötigen wir bei Gesetzlich Versicherten Patienten:

Eine Terminabsprache ist erst möglich, wenn die Kostenübernahme durch die Kasse vorliegt.

Bei Privat Versicherten oder SelbstzahlerInnen benötigen wir entweder eine Erklärung zur Kostenübernahme durch den Patienten selbst oder von den Kostenträgern (Private Kasse/Beihilfe)

Um Ihrem Terminwunsch besser entsprechen zu können, schicken Sie uns bitte auch bei noch fehlender Kostenzusage vorab die ärztlichen Unterlagen und den Aufnahmefragebogen. Die Kostenübernahme reichen Sie bitte, sobald vorhanden nach.

Für die Innere und Onkologische Abteilung:  

Für Ihre Aufnahme benötigen wir:

->    RÜCKANTWORTBOGEN (PDF Acrobat Reader Version 4.X, Größe 0,1 MB)
        Bitte PDF öffnen und ausdrucken, danach mit Kugelschreiber ausfüllen und unterschreiben
                 
->    AKTUELLE ÄRZTLICHE  UNTERLAGEN

->    EINE ERKLÄRUNG ZUR KOSTENÜBERNAHME  von Ihrem Kostenträger oder von Ihnen selbst als
       SelbstzahlerIn

Bei Ihrem stationären Aufenthalt in diesen Abteilungen können Sie Ihre Kinder kostenfrei mitbringen, wenn sie durch eine Aufsichtsperson begeleitet werden (Onkologie und Innere Abteilung). Die Unterbringung der Aufsichtsperson ist frei; es ist lediglich eine kleine Verkostungspauschale zu entrichten.

Zur Kostenübernahme durch Kostenträger

Die Habichtswald-Klinik hat eine Anerkennung nach § 111 SGB V und wird damit von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einerseits und den privaten Krankenkassen (PKV) sowie den Beihilfestellen andererseits völlig unterschiedlich behandelt.^

Für gesetzlich Krankenversicherte

Für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die Habichtswald-Klinik berechtigt, stationäre Rehabilitationen, Vorsorgemaßnahmen und Kuren nach vorheriger Bewilligung durchzuführen, nicht aber akute Krankenhausbehandlungen per Einweisung. Die Habichtswald-Klinik wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bei vorliegender Zuständigkeit und Indikation im Rahmen von Einzelfallentscheidungen* belegt. Eine primäre Zuständigkeit der GKV für stationäre Rehabilitation liegt nur bei solchen Versicherten vor, die keine oder noch nicht lange genug Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (z. B. Selbstständige, Rentner, Hausfrauen, Schüler, Studenten, Berufsanfänger). Bei allen anderen ist vorrangig die Rentenversicherung für die stationäre Rehabilitation zuständig. Eine Belegung unseres Hauses durch die BFA und die LVAen erfolgt nur in Einzelfällen*. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann sich jedoch auch bei diesen rentenversicherten PatientInnen die GKV für zuständig erklären. Im Zweifelsfall berät Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse zu diesen Fragen der Zuständigkeit.

*Teilen Sie Ihrem Kostenträger parallel zur Antragsstellung Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus durchführen zu wollen. Wenn Ihr Kostenträger die Habichtswald-Klinik nicht belegen will, legen Sie Widerspruch ein und verweisen Sie auf § 9 Abs. (1) des Sozialgesetzbuches IX: „§ 9: Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: Abs. (1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen …“. Die in diesem Gesetz genannten Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit werden von der Habichtswald-Klinik erfüllt. Psychosomatik und Onkologie erfüllen darüber hinaus auch die Anforderungen der Teilnahme an einer externen Qualitätssicherung gesetzlicher Sozialversicherungsträger .

Bei Fragen können  Sie gerne unser kostenfreies Servicetelefon  0800/8901100  in Anspruch nehmen

Für privat Krankenversicherte

Die Klinik erfüllt alle Voraussetzungen des § 4 Abs.4 MB/KK mit dem Leistungsangebot medizinisch notwendige akut-stationäre Krankenhausbehandlung u n d zusätzlich Rehabilitationen/Kuren (§4 Abs.5 MB/KK) (entsprechend Kennziffer 2a)

Dementsprechend wird die Habichtswaldklinik bei privaten Krankenkassen (PKV) und bei den Beihilfestellen als gemischte Krankenanstalt geführt und ist somit – nach vorheriger Bewilligung – zugelassen für die Durchführung sowohl von akuter Krankenhausbehandlung als auch für die Durchführung von stationärer Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (diese wird von Beihilfe und Privaten Kassen formal der akuten Krankenhausbehandlung gleichgestellt).Über die Postbeamtenkrankenkasse B sind in unserer Klinik nur Rehabehandlungen möglich.

Der Kostenträger entscheidet aufgrund der vorgelegten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, ob bei Ihnen eine akute Krankenhausbehandlung erforderlich oder eine stationäre Rehabilitation ausreichend ist. Die Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung werden in vollem Umfang durch die privaten Krankenkassen übernommen, die Kosten für eine Rehabehandlung im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

Für Beihilfeberechtigte

Die Habichtswald-Klinik ist nach § 30 GWO als beihilfefähig anerkannt. Die Kosten werden sowohl für die stationäre Krankenhausbehandlung als auch für die stationäre Reha- und Anschlussheilbehandlung übernommen. Beihilfeberechtigte stellen ihren Kostenantrag mithilfe eines ärztlichen Attestes parallel sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung.

Wichtig für alle Privatpatienten mit Anspruch auf Beihilfe:

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Klinik neben den üblichen Kriterien auch auf die Kosten.

Von besonderer Bedeutung für alle beihilfeberechtigten Patienten:

Bei stationären Behandlungen in „gemischten Anstalten (eine solche ist die Habichtswaldklinik)“ erkennen die Beihilfestellen immer mehr nur noch die pauschalen Pflegesätze der gesetzlichen Sozialversicherungsträger als beihilfefähig an, wenn die Klinik gleichzeitig auch die Forderungen des § 107, Abs.2, SGB V erfüllt.

Diese Forderungen der Beihilfestellen erfüllt die Habichtswald-Klinik.

Höhere und zusätzliche Kosten werden von der Habichtswald-Klinik nicht berechnet und von der Beihilfe nicht mehr anerkannt und gehen finanziell zu Lasten des Patienten.

Unser Rat:

Vergleichen Sie vor Antritt der stationären Behandlung genau die Preise und die Leistungen der Kliniken, damit Sie nach Abschluss des Aufenthalts keine unliebsamen finanziellen Überraschungen erleben.

Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte über unser kostenfreies Servicetelefon 0800 8901100 an den Verwaltungsleiter der Habichtswald-Klinik, Bad Wilhelmshöhe, Herrn Karl-Ernst Schenk.

Für Selbstzahler

Für die Innere und Onkologische Abteilung bieten wir Ihnen interessante Konditionen und Pauschalen an, die wir auf Ihre persönliche Erkrankungssituation und auf Ihre Wünsche ausrichten.

Information für Begleitpersonen

Sie möchten Ihre Partnerin oder Ihren Partner in die Habichtswald Klinik begleiten ?

Da wir wissen, dass die Anwesenheit eines lieben Menschen während  der Rehabilitation eine günstige Wirkung auf das Wohlbefinden und die Ergebnisse der Therapiemaßnahmen hat, begrüßen wir ausdrücklich die Mitaufnahme von Begleitpersonen in der Onkologischen, Inneren und Ayurveda-Abteilung. Damit auch Sie sich während Ihres Aufenthaltes in der Habichtswald Klinik wohl fühlen, besteht für Sie die Möglichkeit, an öffentlichen Vorträgen teilzunehmen.

In der Psychosomatischen Abteilung ist die Aufnahme von Begleitpersonen aus therapeutischen Gründen leider nicht möglich.

Kosten und Leistungen:

-> Bei einem Tagessatz von 65,00 Euro sind folgende Leistungen enthalten:

·          Vollpension

·          Kurtaxe

·          Werktags  1 Eintrittskarte für die Kurhessentherme pro Übernachtung, maximal fünfmal 

           wöchentlich  (nicht gültig für Sonn- oder Feiertage)

Die Ayurveda Klinik bietet ayurvedische Anwendungen an.  Bitte informieren Sie sich unter:  www.ayurveda-klinik.de  

Nähere Auskünfte erhalten Sie über das Aufnahmebüro der jeweiligen Abteilungen.    

Wir würden uns freuen, Sie in unserem Haus als Gast begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Habichtswald Klinik



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